Cookie-Richtlinie – wettentippsinfo.com

Wer sich bei uns vor einem Spiel einliest, ruft Seiten ab, die ein paar kleine Dateien im Browser anlegen können; hier erfahren Sie, welche und warum. Das Gesetz dafür ist § 25 TDDDG. Nach dessen Absatz 1 ist für Speicherung und Zugriff auf Ihrem Gerät eine Einwilligung nötig, die den Anforderungen der DSGVO genügen muss (Verordnung (EU) 2016/679, Art. 4 Nr. 11 und Art. 7). Den Namen TDDDG trägt das Gesetz seit dem 14. Mai 2024; zuvor hieß es TTDSG. Erfasst sind Cookies, Local Storage, Session Storage und Zählpixel.

Streng notwendige Cookies

Ohne Zustimmung dürfen wir nach § 25 Abs. 2 TDDDG das speichern, was einer Kommunikation über das Netz dient oder zwingend nötig ist, damit Sie die gewünschte Seite überhaupt nutzen können. Konkret: Ihre Entscheidung im Cookie-Banner, eine Sitzungs-ID und ein Schutz vor manipulierten Aufrufen. Solche Einträge verfallen mit der Sitzung oder spätestens nach zwölf Monaten.

Funktionale Cookies

Dazu zählt, was den Besuch angenehmer macht, ohne unverzichtbar zu sein: gemerktes Farbschema, bevorzugte Sprache oder die zuletzt geöffneten Tagesübersichten. Wir legen sie nur ab, wenn Sie im Banner zugestimmt haben (§ 25 Abs. 1 TDDDG), und Sie können die Zustimmung wieder entziehen.

Analytische Cookies

Anonymisierte Messungen sagen uns, welche Seiten ankommen und wo Besucher aussteigen. Dienste, die ungekürzte IP-Adressen verarbeiten oder Nutzer über Websites hinweg verfolgen, nutzen wir nicht. Eine Zustimmung dafür holen wir getrennt ein, die Laufzeiten stehen im Banner.

Marketing-Cookies

Mit Marketing-Cookies lassen sich Anzeigen nach Interessen ausspielen und Kampagnen auswerten; dafür können Daten zwischen Anbietern fließen. Bei uns sind sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung gesperrt. Sagen Sie Nein, sehen Sie weiter allgemeine Inhalte ohne Personalisierung.

Einwilligung widerrufen

Sie dürfen Ihre Wahl jederzeit mit Wirkung für künftige Besuche ändern, indem Sie das Banner über den Footer erneut öffnen. Auch der Browser verwaltet Cookies; so gehen die Hersteller vor:

Löschen Sie notwendige Cookies, wird Ihre Auswahl beim nächsten Besuch zurückgesetzt, und das Banner erscheint erneut.

Zuständige Aufsicht

Die Kontrolle von DSGVO und TDDDG liegt bei den Datenschutzbehörden der Länder, vorrangig bei der am Sitz des Betreibers. Beschwerden nach Art. 77 DSGVO können Sie auch bei der Behörde in Ihrem Bundesland einreichen. Das TDDDG sieht für Verstöße Geldbußen bis 300.000 € vor.

Stand: 16. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «wettentippsinfo.com»