Was die Wettsteuer 2026 mit Ihrem Wettschein macht

Aktuell für Oktober 2026
Lizenziert
deVerfügbar in DE
Schnelle Auszahlungen
Nur 18+

Die Sportwettensteuer ist 5,3 Prozent. Sie fällt in jedem Fall an, sie wird vom Anbieter abgeführt, und sie wird — je nach Anbieter — auf vier verschiedene Arten an die Spielenden weitergereicht. „Ohne Wettsteuer“ ist eine Werbeaussage, kein Mechanismus. Wer das versteht, liest die Werbung anders.

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben.

Stand: 16. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL, Stand 02.10.2026) und die AGB der genannten Anbieter.

Die Rechtslage der Sportwettensteuer

Die Sportwettensteuer ist die älteste Spezialabgabe im deutschen Glücksspielrecht und die einzige, die der Wettanbieter schuldet — nicht die Spielenden. Sie fällt seit dem 1. Juli 2012 an und ist in den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes verankert. Die Bemessungsgrundlage: 5,3 % des Spieleinsatzes ohne die Steuer selbst, also rund 5,03 % des Betrags, den die Spielenden einzahlen. Wer ein Wettkonto mit 100 € füllt, löst eine Steuer von etwa 5,03 € aus, die der Anbieter an das Finanzamt abführen muss.

Die Crux steht nicht im Gesetz, sondern in der Werbung. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, die Steuer zu entrichten — wie er sie gegenüber den Spielenden abrechnet, ist seine Sache. Es gibt vier Wege, die in der Branche vorkommen. Der Anbieter trägt die Steuer selbst und schlägt sie nicht auf die Spielenden um. Er zieht sie vom Einsatz ab, sodass weniger Geld in die Wette geht. Er kürzt die Quote, sodass aus einer 2,00er Linie ein reduzierter Wert wird. Oder er behält sie im Gewinnfall vom Auszahlungsbetrag ein. Alle vier Wege sind legal. Alle vier Wege sind im Einzelfall intransparent. Und in jedem der drei Wege, die der Anbieter weitergibt, zahlen am Ende die Spielenden — entweder direkt am Einsatz oder indirekt an der Auszahlungsquote.

Die Aufsicht über die Erlaubnis liegt seit dem 1. Juli 2021 bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale. Sie führt die bundesweite Whitelist nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und vergibt die Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV. Wer eine Sportwette in Deutschland anbietet, ohne auf dieser Liste zu stehen, betreibt unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Die Liste vom 02.10.2026 führt 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis sowie drei reine Pferdewetten-Anbieter — jeder gelistete Eintrag ist eine .de-Domain. Eine .de-Domain allein beweist aber noch keine Erlaubnis.

Eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre, die Whitelist zeigt nur das Datum der Erteilung und das Datum der Folgeerlaubnis, nie ein Enddatum. Wer prüfen will, ob ein Anbieter aktuell erlaubt ist, sieht dort nach. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat im deutschen Markt keine Geltung. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt und auf einen Vollzugsschlag im Milliardenvolumen verwiesen. Wer dort spielt, spielt ohne Erlaubnis — die Steuer fällt auch dort an, sie ist aber nicht der Grund, warum die Aufsicht eingreift.

Auch die Zivilgerichte beschäftigen sich mit der Frage, was mit Einsätzen passiert, die bei nicht erlaubten Anbietern verloren gingen. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Im konkreten Fall fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 es grundsätzlich für möglich gehalten, nicht lizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme, falls die Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Garantie auf Rückzahlung ist das nicht. Es ist eine offene Frage, deren Antwort erst der EuGH gibt.

Die fiskalische Seite hilft, das Volumen einzuordnen. Das Statistische Bundesamt hat für 2023 Steuereinnahmen aus Sportwetten von 409 Millionen Euro ausgewiesen, 5,2 % weniger als im Vorjahr. 2013, im ersten vollen Jahr nach Einführung der Steuer, waren es 189 Millionen Euro. Zehn Jahre später lag die Summe 116,8 % darüber — der Markt ist gewachsen, auch wenn die Einnahmen 2023 leicht rückläufig waren. Insgesamt nahm der Fiscus 2023 aus dem Glücksspiel 2,48 Milliarden Euro ein, drei Viertel davon aus der Lotteriesteuer. Die Sportwettensteuer ist also nicht der größte Posten. Sie ist aber der einzige, der direkt auf dem Wettschein sitzt.

Strafrechtlich bleibt das Bild nüchtern. Das Organisieren unerlaubter Sportwetten ist nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, das Werben dafür mit bis zu einem Jahr, die Teilnahme nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spielender sind in der Praxis nicht etabliert. Die Aufsicht geht über Verbots- und Zahlungsblockaden sowie Netzsperren nach § 9 GlüStV gegen die Anbieter vor, nicht gegen die Kunden. Die Werbeaussage „0 % Wettsteuer“ auf einer nicht erlaubten Seite ist also kein Trick, der den Anbieter vor Strafe schützt — sie ist eine Werbeaussage auf einer Plattform, die ohnehin nicht hätte werben dürfen.

Schließlich das Wettprogramm. Die GGL genehmigt nach § 21 Abs. 5 GlüStV nur Wetten auf das von ihr erlaubte Sportwettprogramm. Was erlaubt ist, steht im Programm: Fixed-Odds-Wetten auf das Ergebnis eines Ereignisses, auf einen Abschnitt davon oder auf Vorkommnisse darin, einzeln oder in Kombination nach § 21 Abs. 1. Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz und ähnliche Komponenten in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis ist erlaubt. Der nächste Punkt im Tennis, der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateursportlern sind ausgeschlossen — die GGL-Praxis wertet Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. Manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind tabu. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind im Glücksspielstaatsvertrag nicht vorgesehen. Auf E-Sport kann in Deutschland nicht gewettet werden, weil die GGL E-Sport nicht als Sport anerkennt. Die fiskalische Sicht ist klar: Was nicht im Programm steht, fällt auch nicht unter die Steuer.

Spielerschutz — was vom Steuerthema unberührt bleibt

Die Wettsteuer ändert nichts daran, was Spielende an Schutzregeln erwarten dürfen. Sie ist ein fiskalisches Instrument, kein spielerschutzrechtliches. Die Limits, das Sperrsystem, die Verifizierungspflicht — all das steht im Glücksspielstaatsvertrag und gilt unabhängig davon, ob der Anbieter die Steuer selbst trägt, sie vom Einsatz abzieht oder die Quote kürzt. Werbung mit „0 % Wettsteuer“ suggeriert ein Geschenk an die Spielenden, das oft keines ist. Sie suggeriert nicht, dass der Anbieter die Schutzregeln lockert. Das ist gut so.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Küchentisch, daneben stehen ein Glas Wasser und eine Armbanduhr.
Interwetten gibt in seinen AGB an, dass die Sportwettensteuer von Interwetten getragen wird; zum Ausgleich wird bei Wetten ein Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % vorgenommen.

Die Schwelle liegt bei 18 Jahren nach § 4 Abs. 3 GlüStV. Wer bei einem Whitelist-Anbieter ein Konto eröffnet, durchläuft eine vollständige Verifizierung nach § 6a GlüStV. Vor der Verifizierung darf der Anbieter höchstens 72 Stunden lang spielen lassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung. Eine Auszahlung ist erst nach bestandener Identitätsprüfung möglich. Das ist kein Bonusverbot, sondern eine Schutzregel, die der Anbieter nicht umgehen darf. Wer mit gefälschten Dokumenten spielt, riskiert die Auszahlung seiner Gewinne.

Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat, summiert über alle Anbieter hinweg. Die technische Grundlage ist die Limitdatei im LUGAS-System, der zentralen Datei für spielerschutzrelevante Limits und Aktivitäten. Ein Anbieter darf im Einzelfall ein höheres Limit setzen, bis zu 10.000 €, und für eine schmale Gruppe aktiv Spielender bis 30.000 € — vorausgesetzt, der Anbieter hat die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielenden anhand verifizierbarer Unterlagen geprüft. Eine Selbstauskunft des Spielenden reicht nicht. Die Senkung eines Limits gilt sofort, die Erhöhung erst nach sieben Tagen Karenz. Das sind die Regeln, die ein Anbieter im Whitelist-Status einhalten muss, ohne Wenn und Aber.

Parallel spielen ist nach § 6h GlüStV verboten, vermessen über die Aktivitätsdatei im selben LUGAS-System. Wer bei Anbieter A 800 € im Monat eingezahlt hat und bei Anbieter B weitere 300 €, wird bei Anbieter B abgewiesen. Auch das ist keine Werbeaktion, sondern Vollzug. OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre, die der Spielende selbst beantragt, läuft mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Dazu kommt der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV, der eine sofortige 24-Stunden-Blockierung auslöst — gedacht für den Moment, in dem der Spielende sich selbst stoppen will, bevor der nächste Tipp gesetzt wird.

Zahlungen laufen nach § 6b Abs. 4 GlüStV ausschließlich von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus den Whitelist-Angeboten heraushält. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine Sache und steht in seinen AGB. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt.

Offshore-Anbieter sind an OASIS, LUGAS, die Verifizierungspflicht und die 1.000-€-Grenze nicht angeschlossen. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Rechtsweg, keine Sperre, die ihn schützt, wenn er sich selbst sperren will, und keine Einlagensicherung. Die Steuer fällt dort formal ebenfalls an, ist aber nicht der Punkt, an dem das deutsche Recht ansetzt. Wer mit „0 % Wettsteuer“ auf eine Seite ohne deutsche Erlaubnis gelockt wird, tauscht fiskalische Sichtbarkeit gegen spielerschutzrechtliche Abschirmung. Das ist kein Tausch, der sich rechnet.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Tabelle zeigt zehn Anbieter, die am 02.10.2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist der GGL standen. Welche dieser Marken die Steuer selbst tragen und welche sie an die Spielenden weitergeben, ist in der Mehrzahl der Fälle nicht in den öffentlich zugänglichen AGB dokumentiert. Eine Spalte zur Steuerbehandlung fehlt deshalb. Was sich aus den Whitelist-Daten ablesen lässt: die Erlaubnisinhaberin — also die Gesellschaft hinter der Marke —, das Datum der ersten Erlaubnis und das Datum der letzten Folgeerlaubnis. Beide Daten sind Indizien, keine Versprechen. Eine Erlaubnis von 2020 zeigt, dass der Anbieter den ersten Erlaubniszyklus durchlaufen hat und verlängert worden ist. Sie zeigt nicht, wie er die Steuer im aktuellen Wettschein behandelt. Die steuerliche Wahrheit steht im Wettschein, nicht in der Whitelist.

Marke Whitelist-Status Erlaubnisinhaber Erste Erlaubnis Letzte Folgeerlaubnis
888sport GGL, Sportwetten 888 Germany Limited 30.06.2021 15.12.2022
Betano GGL, Sportwetten Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021 16.12.2022
Tiptorro GGL, Sportwetten Torro Tec Limited 30.06.2021 27.12.2022
LeoVegas GGL, Sportwetten LVSports Limited 21.10.2024 k. A.
AdmiralBet GGL, Sportwetten Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020 29.07.2024
bpremium GGL, Sportwetten Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020 21.12.2022
NEO.bet GGL, Sportwetten Greenvest Betting Limited 09.10.2020 22.12.2022
Sportingbet GGL, Sportwetten Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020 21.12.2022
Sportwetten.de GGL, Sportwetten NetX Betting Limited 19.11.2020 16.12.2022
bwin GGL, Sportwetten bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020 23.12.2022

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Hälfte des Themas. Bei einem Anbieter aus dieser Liste — Sportingbet — ist die Antwort eindeutig dokumentiert. Bei den anderen neun schweigen die AGB, soweit sie an dieser Stelle einsehbar waren. Wer auf „ohne Wettsteuer“ Wert legt, muss im konkreten Fall prüfen: im Wettschein, im Hilfebereich des Anbieters, im Kleingedruckten der AGB oder im Gespräch mit dem Kundendienst. Die Antwort steht nicht auf der Whitelist.

888sport — börsennotiert, whitelisterprobt, AGB-schweigsam

Hinter 888sport steht die 888 Germany Limited, eine Tochter der 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar. Die Holdings ist seit September 2005 an der Londoner Börse notiert. Die Sportwetten-Erlaubnis der deutschen Tochter wurde am 30.06.2021 erstmals erteilt und am 15.12.2022 verlängert. Damit gehört 888sport zur zweiten Kohorte von Anbietern, die nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags die Erlaubnis erhalten haben.

Die AGB der deutschen Plattform dokumentieren in der eingesehenen Fassung keine eigene Formel für die Wettsteuer. Wer dort spielt, sollte den eigenen Wettschein prüfen, bevor er aus der Werbung auf „0 % Wettsteuer“ schließt. Die Whitelist-Erlaubnis steht, sie sagt nichts darüber, ob die Steuer im Gewinnfall abgezogen wird. Für Lesende, die einen börsennotierten Anbieter mit Whitelist-Status suchen, ist 888sport eine der wenigen Optionen. Wer eine Garantie für „0 %“ sucht, findet sie in den Erlaubnisdaten nicht.

Betano — frühe Erlaubnis, schweigsame Steuerklausel

Die Betkick Sportsbetting Limited aus San Giljan, Malta, ist die Erlaubnisinhaberin von Betano. Erste Erlaubnis am 19.02.2021, Folgeerlaubnis am 16.12.2022. Die Marke gehört zu einem internationalen Sportwetten-Anbieter, der in mehreren europäischen Märkten aktiv ist. Die Erlaubnisstruktur zeigt das übliche Bild: deutsche Whitelist-Erlaubnis, maltesische Holding.

Wie die Marke die Steuer auf dem deutschen Wettschein behandelt, ist in der eingesehenen AGB-Fassung nicht in einer konkreten Formel dokumentiert. Die Whitelist-Erlaubnis steht. Die Frage, ob Einsatz, Quote oder Gewinn um die Steuer bereinigt werden, ist im Einzelfall im Wettschein zu prüfen. Wer einen Anbieter mit langer Whitelist-Geschichte sucht, ist bei Betano richtig. Wer die Steuerfrage vor dem ersten Tipp klären will, schaut auf den Wettschein.

Tiptorro — die Malta-Holding unter GGL-Aufsicht

Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited mit Sitz in Malta angeboten. Die Plattform beschreibt sich selbst als behördlich zugelassener Sportwettenveranstalter unter Aufsicht der GGL. Die Whitelist führt die Torro Tec Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis seit dem 27.12.2022. Die Malta-Domicile ist unter den Whitelist-Inhabern die Regel, nicht die Ausnahme. Sie hat keine Aussagekraft über die Behandlung der Steuer auf dem Wettschein.

Eine konkrete Steuerklausel war in den eingesehenen AGB nicht zu identifizieren. Wer einen Whitelist-Anbieter mit App im deutschen App Store sucht, wird hier fündig. Die Frage „Wird die Steuer abgezogen?“ beantworten die AGB in der vorliegenden Fassung nicht — sie beantwortet der Wettschein, sobald der erste Tipp gesetzt wird.

LeoVegas — der späte Neuzugang

Die LVSports Limited ist die Erlaubnisinhaberin von LeoVegas. Sie erhielt ihre Sportwetten-Erlaubnis am 21.10.2024 und ist damit der späteste Neuzugang in dieser Auswahl. Eine Folgeerlaubnis ist in der Whitelist vom 02.10.2026 nicht eingetragen — bei einer erst kürzlich erteilten Erlaubnis ist das innerhalb des Fünf-Jahres-Zyklus nach § 4c Abs. 1 GlüStV nicht ungewöhnlich. Der Markenname LeoVegas ist im Casino-Bereich etabliert; die Sportwetten-Erlaubnis auf dem deutschen Markt ist neu.

Das hat eine doppelte Konsequenz. Wer einen bekannten Namen mit frischer deutscher Erlaubnis sucht, passt hierhin. Die Erlaubnis ist jung, der Markenname älter, das Wettprogramm entsprechend im Aufbau.

AdmiralBet — mehrfach verlängert, amtlich aktuell

Die Greentube Betting Malta Limited ist die Erlaubnisinhaberin von AdmiralBet. Erste Erlaubnis am 09.10.2020, eine Folgeerlaubnis am 13.12.2022 und eine weitere am 29.07.2024. Drei Einträge in der Whitelist bedeuten: Der Anbieter hat den ersten Fünf-Jahres-Zyklus durchlaufen, eine Folgeerlaubnis erhalten und ist kürzlich erneut verlängert worden. AdmiralBet gehört damit zu den Anbietern im Feld, deren Erlaubnis am aktuellsten datiert ist. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine separate Erlaubnis seit dem 28.09.2022 — eine Casino-Erlaubnis, die von der Wett-Erlaubnis zu trennen ist.

Wie AdmiralBet die Wettsteuer auf dem Wettschein behandelt, war in den eingesehenen AGB nicht in einer konkreten Formel dokumentiert. Die Erlaubnishistorie spricht für Bestandsschutz. Sie spricht nicht für eine bestimmte Steuerpolitik. Wer auf den jüngsten Whitelist-Eintrag im Feld Wert legt, ist hier richtig. Die Frage zur Steuer bleibt offen und gehört in den Wettschein geschaut.

bpremium — die Ladbrokes-Tochter mit dokumentierter Auszahlungsregel

Hinter bpremium steht die Ladbrokes (Deutschland) Limited. Erste Erlaubnis am 09.10.2020, Folgeerlaubnis am 21.12.2022. Ladbrokes gehört zu einem der ältesten britischen Wettunternehmen, der Name hat im Sportwetten-Markt Tradition. Eine Eigenheit ist dokumentiert: Bei Auszahlungen per Banküberweisung im SEPA-Raum fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Das ist keine Wettsteuer-Frage, sondern eine Auszahlungsfrage. Wer mit Banküberweisung auszahlt, zahlt die Hausbank-Gebühr, nicht der Anbieter.

Die Wettsteuer selbst war in den eingesehenen AGB nicht in einer konkreten Formel dokumentiert. Für Lesende, die einen Whitelist-Anbieter mit internationalem Mutterhaus suchen und mit SEPA-Gebühren leben können, ist bpremium eine Option. Die Frage „0 % Wettsteuer?“ beantwortet der Anbieter selbst in den AGB nicht.

NEO.bet — der erste Erlaubnisjahrgang

Die Greenvest Betting Limited ist die Erlaubnisinhaberin von NEO.bet. Erste Erlaubnis am 09.10.2020, Folgeerlaubnis am 22.12.2022. Damit gehört NEO.bet zu dem ersten Schwung von Anbietern, die in Deutschland ab Herbst 2020 eine Erlaubnis erhalten haben — vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 01.07.2021, aber im Übergangsregime. Der Konzern hat in dieser Zeit den Erlaubniszyklus einmal durchlaufen.

Eine dokumentierte Formel zur Behandlung der Wettsteuer in den AGB lag nicht vor. Die Whitelist-Erlaubnis steht seit fünf Jahren, sie sagt nichts darüber, ob die Steuer auf dem Wettschein sichtbar wird. Wer einen Anbieter aus der ersten Erlaubnis-Kohorte sucht, ist hier richtig. Wer die konkrete Steuerklausel sucht, sucht sie bei Sportingbet.

Sportingbet — der einzige Anbieter im Feld mit dokumentierter Steuerklausel

Die Sportingbet (Deutschland) Limited ist die Erlaubnisinhaberin von Sportingbet. Erste Erlaubnis am 09.10.2020, Folgeerlaubnis am 21.12.2022. In der Wettregeln-Sektion dokumentiert Sportingbet eine der seltenen, klar formulierten Steuerklauseln: „5 % des Wetteinsatzes“ nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, und im Gewinnfall werden 5 % des Bruttogewinns (Einsatz mal Quote) vom Gewinn einbehalten. Das ist keine Marketingaussage, sondern eine AGB-Klausel.

Die Konsequenz lässt sich direkt nachrechnen. Auf einer 100-€-Wette zu Quote 2,00 behält Sportingbet im Gewinnfall 5 % von 200 € ein, also 10 €. Wer gewinnt, sieht 190 € auf seinem Wettkonto statt 200 €. Bei Quote 1,50 sind es 7,50 € einbehaltene Steuer, bei Quote 3,00 sind es 15 €. Der Effekt skaliert linear mit dem Bruttogewinn. Für Spielende, die „ohne Wettsteuer“ suchen, ist Sportingbet die falsche Adresse. Für Spielende, die wissen wollen, was die Steuer konkret kostet, ist Sportingbet die richtige Adresse, weil die Antwort dort in Zahlen steht.

Sportwetten.de — die längste Zahlungsmethoden-Liste

Die NetX Betting Limited ist die Erlaubnisinhaberin von Sportwetten.de. Erste Erlaubnis am 19.11.2020, Folgeerlaubnis am 16.12.2022. Die Marke fällt im Feld durch ihre besonders ausführliche Zahlungsmethoden-Liste auf: Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte von Visa und Mastercard, Banküberweisung, Skrill und Aircash, jeweils ohne Gebühr und mit sofortiger Bearbeitung, bei Trustly, Skrill und Aircash mit einem Mindestbetrag von 10 €. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet — eine Schutzregel, die der Anbieter offen kommuniziert.

Die Zahlungsliste zeigt, dass der Anbieter auf Breite setzt. Wie die Steuer verrechnet wird, ist in den AGB nicht im Detail aufgeführt. Für Spielende, die Wert auf eine große Auswahl an Ein- und Auszahlungswegen legen, ist Sportwetten.de dennoch die Adresse im Feld.

bwin — der bekannte Name aus dem ersten Erlaubnisjahrgang

Die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, ist die Erlaubnisinhaberin von bwin. Erste Erlaubnis am 09.10.2020, Folgeerlaubnis am 23.12.2022. bwin ist eine der bekanntesten europäischen Sportwetten-Marken, in Deutschland gehört der Anbieter zum ersten Erlaubnisjahrgang. Die Marke ist im Wettprogramm und im Livewetten-Bereich breit aufgestellt, der Markenname bringt Vertrautheit mit, die Erlaubnisdaten bringen Bestandsschutz.

Eine dokumentierte Formel zur Behandlung der Wettsteuer lag in dieser Auswertung nicht vor. Die AGB schweigen zur konkreten Steuerverrechnung. Für Spielende, die einen bekannten Markennamen mit langer Whitelist-Geschichte suchen, ist bwin eine Adresse. Für die Wettsteuer-Frage ist es keine — die Antwort gibt der Wettschein, nicht die AGB.

Was die Tabelle nicht zeigt: die Spannweite, mit der die zehn Anbieter die Steuer behandeln, ist aus den Whitelist-Daten nicht ablesbar. Wer „ohne Wettsteuer“ sucht, kann das aus dem Erlaubnisstatus nicht ableiten. Wer eine konkrete Formel sucht, findet sie bei Sportingbet in den AGB. Bei den anderen neun Anbietern ist die Frage offen und muss im Wettschein, im Hilfebereich oder beim Kundendienst geklärt werden, bevor der erste Tipp platziert wird. Die Reihenfolge im Feld ist auch keine Wertung — sie folgt der Whitelist-Logik, nicht einer Empfehlung.

Grundlagen der Besteuerung: Wie 5,3 % auf dem Wettschein landen

Die Mechanik lässt sich an einem Beispiel durchrechnen. Nehmen wir eine einzelne Wette zu 100 € auf eine Quote von 2,00. Ohne jeden Abzug zahlt der Anbieter im Gewinnfall 200 € aus. Das ist der Bruttobetrag, von dem die Rechnung ausgeht. Die vier Wege, die der Anbieter wählen kann, führen zu vier unterschiedlichen Auszahlungen.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Rechnungen und ein Taschenrechner liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse Kaffee im Licht des frühen Morgens.
Bei Wettarena fällt neben dem Wetteinsatz nur die gesondert ausgewiesene Steuer an (5,3 % des Wetteinsatzes abzüglich der Steuer).

Zieht der Anbieter die Steuer selbst, bleibt es bei 200 € für die Spielenden. Der Anbieter führt 5,3 % von seinem Bruttogewinn an das Finanzamt ab, der Spielende merkt auf dem Wettschein nichts. Das ist die Variante, die der Werbung am nächsten kommt, und sie ist selten.

Zieht er die Steuer vom Gewinn ab — wie Sportingbet es in seinen Wettregeln mit 5 % des Bruttogewinns formuliert —, bleiben auf der 2,00er-Wette 190 € übrig. Der Effekt ist auf dem Wettschein sichtbar, der Bruttobetrag 200 € wird ausgewiesen, der Steuerabzug 10 € ist als Posten erkennbar. Das ist die ehrlichste der drei Weitergabe-Varianten, weil sie den Abzug nicht versteckt.

Reduziert er die Quote um 5,3 %, wird aus 2,00 ein Wert von etwa 1,894, und 100 € Einsatz werden zu 189,40 € Auszahlung. Der Effekt ist auf dem Wettschein unsichtbar, weil die reduzierte Quote als reguläre Quote erscheint. Der Spielende sieht eine 1,89 statt einer 2,00 und merkt den Unterschied nur im Vergleich zu anderen Anbietern.

Zieht er die Steuer vom Einsatz ab und stellt die Bemessungsgrundlage nach § 7 RennwLottG netto, geht ein Einsatz von rund 95 € in die Wette, der bei 2,00 etwa 189,94 € auszahlt. Der Effekt ist zwischen den Wegen kaum unterscheidbar, der Unterschied zwischen 189,40 € und 189,94 € liegt im Cent-Bereich. Beide Varianten führen zu dem gleichen Effekt: rund 5 % weniger Auszahlung, ohne dass der Wettschein dies als „Steuer“ ausweist.

Die Bandbreite liegt also zwischen 189,40 € und 200 € auf einer 100-€-Wette zu Quote 2,00 — je nachdem, welchen der vier Wege der Anbieter wählt. Im Schnitt sind das etwa 5 % weniger Auszahlung, wenn der Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt. Es ist keine Kavaliersdifferenz. Bei einer Wette zu Quote 1,50, die häufiger gewinnt, fällt der Effekt absolut kleiner aus, prozentual aber gleich. Bei einer Kombiwette mit vier Quoten um 2,00 multiplizieren sich die Quoten zu 16,00, und der Abzug wirkt auf einen Bruttogewinn von 1.600 € — bei 5 % sind das 80 € einbehaltene Steuer auf einer 100-€-Wette.

Die Frage, welcher Mechanismus für die Spielenden am günstigsten ist, hat eine klare Antwort: die Variante, in der der Anbieter die Steuer selbst trägt. Bei den drei anderen Varianten zahlen die Spielenden die Steuer, nur eben unterschiedlich sichtbar. Der Quotenabschlag ist in der Werbung am leichtesten zu verbergen, der Gewinnabzug im Wettschein am leichtesten zu erkennen. Wer „0 % Wettsteuer“ liest, liest meistens „Wir ziehen die Steuer anderswo ab“ — eine Werbeaussage, die in jedem der drei Wege wahr ist und in keinem der drei den Spielenden entlastet.

Die Lizenzstruktur verstärkt diesen Effekt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder reguliert die Erlaubnis, nicht den Wettschein. Die Steuer fällt in jedem Fall an, der Anbieter führt sie ab, unabhängig davon, ob er sie weitergibt. Die Frage „Wer trägt die 5,3 %?“ ist keine regulatorische Frage, sondern eine vertragliche — und sie steht, wenn sie steht, in den AGB des Anbieters, nicht in der Whitelist. Die Werbeaussage „0 % Wettsteuer“ lässt sich auf einer Whitelist-Seite also sehr wohl mit einer der drei Weitergabe-Varianten verbinden, ohne dass die Aufsicht eingreift. Solange der Anbieter erlaubt ist, liegt es an ihm, wie er abrechnet.

Die fiskalische Größenordnung hilft, das Ganze einzuordnen. 409 Millionen Euro Sportwettensteuer in 2023, 5,03 % auf jeden Euro Einsatz — der Markt trägt die Last kollektiv, die Verteilung zwischen Anbieter und Spielenden ist Verhandlungssache im Einzelfall. Ein Leser, der 1.000 € im Monat umsetzt, löst etwa 50 € Steuer aus. Bei einem Anbieter, der sie selbst trägt, ist das ein Verlust des Anbieters. Bei einem Anbieter, der sie abzieht, ist es ein Verlust des Lesers. Bei 12 Monaten und einem Anbieter, der abzieht, sind das 600 € im Jahr — mehr als die meisten Whitelist-Anbieter an Neukundenbonus in gleicher Zeit ausloben.

Schließlich die Auszahlung: Gewinne werden nach den AGB der Anbieter erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt, eine Live-Auszahlung während des Spiels ist im Wettprogramm der GGL nicht vorgesehen. Cash Out als Anbieter-Funktion ist nicht statutarisch geregelt, sondern steht oder fällt mit den AGB des jeweiligen Anbieters. Die Wettsteuer fällt auch auf den Cash-Out-Betrag an, sofern der Anbieter sie nicht ausdrücklich ausnimmt — Interwetten etwa behält sich das nach den AGB vor. Die Crux bleibt: wo der Anbieter den Abzug versteckt, entscheidet er.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Sportwettensteuer in Deutschland, und auf welche Bezugsgröße wird sie berechnet?

Die Steuer beträgt 5,3 % nach §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Bemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz ohne die Steuer selbst, also rund 5,03 % des Betrags, den die Spielenden einzahlen. Auf eine Einzahlung von 100 € entfallen etwa 5,03 € Steuer, die der Anbieter an das Finanzamt abführt.

Wer schuldet die Sportwettensteuer — der Anbieter oder die Spielenden?

Die Steuer schuldet der Anbieter nach § 19 Rennwett- und Lotteriegesetz. Er führt sie an das Finanzamt ab und entscheidet selbst, ob er sie selbst trägt oder auf Einsatz, Quote oder Gewinn umlegt. Die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ bezieht sich auf das, was die Spielenden am Wettschein sehen — nicht darauf, was der Anbieter tatsächlich abführt.

Was bedeutet Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für Quote und Auszahlung?

Die Aussage bedeutet, dass der Anbieter die Steuer nicht sichtbar vom Wettschein abzieht. Sie bedeutet nicht, dass keine Steuer anfällt. Wer „0 %“ liest, sollte prüfen, ob die Quote im Vergleich zu anderen Anbietern abgesenkt ist oder ob ein anderer Mechanismus im Hintergrund läuft. Die Bandbreite reicht von der unveränderten Auszahlung bis zu etwa 5 % weniger.

Wie wird ein Gewinn berechnet, wenn der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 % vornimmt?

Eine Wette zu 100 € auf eine ursprüngliche Quote von 2,00 wird bei einem Abschlag von 5,3 % zur Quote von rund 1,894 abgerechnet. Im Gewinnfall zahlt der Anbieter 189,40 € aus. Bei anderen Quoten verändert sich der Abschlag proportional, der prozentuale Effekt auf den Gewinn bleibt vergleichbar.

Warum bieten Seiten ohne deutsche Erlaubnis Wetten ohne Steuer an, und was fehlt dort?

Seiten ohne deutsche Erlaubnis können mit „0 % Wettsteuer“ werben, weil sie an der Whitelist vorbei agieren. Ihnen fehlt der Anschluss an OASIS und LUGAS, die Verifizierungspflicht, das 1.000-€-Monatslimit und der deutsche Rechtsweg im Streitfall. Die Steuer fällt dort formal ebenfalls an, der Anbieter führt sie aber an andere Stellen ab.

Inhalt erstellt vom Team «wettentippsinfo.com»